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Zaubereigesetzliche Bestimmungen wurden zunächst von internationalen Zusammenkünften der Zauberer beschlossen, auf nationaler Ebene wurden Regeln mit Gesetzeskraft von einem Magischen Rat verabschiedet. Im Verlauf des 15. Jahrhunderts entwickelten sich aus diesen Räten die nationalen Zaubereiministerien, die auch in der Internationalen Zauberervereinigung vertreten sind.
Die internationalen und nationalen Zaubereigesetze werden vom Zaubereiministerium überwacht. Bei schweren Gesetzesverstößen kommt es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Zaubergamot.
Bekannte zaubereigesetzliche Bestimmungen
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1637 werden Benimmregeln für Werwölfe festgelegt. Es ist allerdings nicht bekannt, welche Stelle sie damals erlassen hat. Da Hermine sie für die erste Prüfung in Geschichte der Zauberei büffelt, gelten diese Benimmregeln heutzutage möglicherweise nicht mehr.
Geltende zaubereigesetzliche Bestimmungen ohne Zeitangabe
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Animagus-Gesetze
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Wer sich als Animagus willentlich in ein Tier verwandeln kann, muss sich registrieren lassen. Dabei werden Aussehen und Eigenarten seiner Animagusgestalt exakt festgehalten.
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Da es sehr schwerwiegende Zauberunfälle geben kann, wenn eine Animagus-Verwandlung schiefgeht, soll die Ausbildung zum Animagus streng kontrolliert werden.
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Ein nicht näher benanntes Zaubereigesetz bestimmt unter 15 B, dass nicht-menschliche magische Geschöpfe von annähernd menschlicher Intelligenz uneingeschränkt zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie magische Menschen angreifen.
Genehmigungspflichtige Zauber
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Ehe ein Gegenstand mittels eines Portus-Zaubers in einen Portschlüssel verwandelt wird, muss eine ministerielle Genehmigung im Zaubereiministerium, Abteilung für Magisches Transportwesen eingeholt werden.
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